Wer ist die VddB?
Das ist die Versorgungs-Anstalt der deutschen Bühnen.
Die Abkürzung dafür ist: VddB.
Die VddB ist für Leute da, die am Theater arbeiten.
Sie arbeiten auf oder hinter der Bühne.
Sie arbeiten hauptsächlich dort.
Die VddB bietet an:
- Alters-Versorgung
- Berufs-Unfähigkeits-Versorgung oder Erwerbs-Unfähigkeits-Versorgung
- Hinterbliebenen-Versorgung
- freiwillige Leistungen
Warum gibt es die Zusatz-Versorgung?
Die Mitarbeiter am Theater verdienen Ihr Geld anders.
Sie sind nicht wie andere Angestellte.
Manchmal können sie nicht dauernd im Theater arbeiten.
Sie bekommen später meist nicht viel Rente.
von der Deutschen Renten-Versicherung.
Die Mitarbeiter am Theater haben ein hohes Risiko,
nicht mehr arbeiten zu können.
Die Versicherung bei der VddB schützt die Theater-Mitarbeiter.
Sie ergänzt die Leistungen von der Deutschen Renten-Versicherung.
Die VddB ist eine öffentlich-rechtliche (Staat) Pflicht-Versorgung.
Die Geschäfte der VddB führt die Bayerische Versorgungs-Kammer.
Die Bayerische Versorgungs-Kammer ist eine Behörde.
Sie gehört dem Freistaat Bayern.
Sie hat insgesamt 12 Alters-Versorgungs-Einrichtungen.
Sie ist die größte Alters-Versorgungs-Gruppe in Deutschland.
Sie hat über 2 Millionen Versicherte und Leistungs-Empfänger.
Woher kommt das Geld für die VddB?
Die Arbeit-Nehmer und Arbeit-Geber zahlen ihre Beiträge in einen Topf ein.
Aus dem Topf und aus dem Geld von Vermögens-Anlagen
bezahlt die VddB die Leistungen.
Die VddB bekommt kein Geld vom Staat.
Das bedeutet: Es gibt keine staatlichen Zuschüsse.
Wer ist bei der VddB versichert?
Das Theater ist Mitglied bei der VddB.
Die Versicherten sind bei dem Theater angestellt.
Sie arbeiten auf oder hinter der Bühne.
Sie bekommen Gehalt.
Man sagt: Sie sind in einem abhängigen Beschäftigungs-Verhältnis.
Das Mitglied und die Versicherten müssen Pflicht-Beiträge bezahlen.
Manchmal können die Versicherten nicht dauernd bei einem Theater arbeiten.
Darum zahlen sie nicht regelmäßig Beiträge.
Diese Personen können sich selbst schützen:
Sie zahlen 12,50 Euro freiwillig für die Versicherung weiter.
So bekommen sie später mehr Rente.
Das heißt: Weiter-Versicherung.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung
bei der VddB abzuschließen.
Diese Personen können sich freiwillig versichern:
Selbständige Künstler, die bei einem freien Theater oder im Bereich Tanz arbeiten.
Eine Person arbeitet für ein Theater, das Mitglied bei der VddB ist.
Ihr Beruf ist zum Beispiel:
- Dirigent
- Regisseur
- Choreograph
- Bühnen-Bildner
- Kostüm-Bildner
- Puppen-Theater-Spieler
- Bühnen-Musiker
Diese Person kann sich auch freiwillig bei der VddB versichern.
- Wenn sie dauerhaft eine künstlerische Tätigkeit ausübt.
- Und wenn sie damit Geld verdient.
Nach einer Warte-Zeit bekommen die Versicherten Leistungen (Rente).
Die Warte-Zeit muss meistens über 36 Monate sein.
Die Rente wird bis zum Tod bezahlt.
Wieviel Rente bekommen die Versicherten?
Es ist kommt darauf an,
wieviel Geld sie an die Versicherung gezahlt haben.
Welche Leistungen gibt es bei der VddB?
1. Alters-Ruhegeld
Eine Leistung der VddB ist die Versorgung im Alter.
Bei der VddB heißt das: Alters-Ruhegeld.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Bei der VddB gilt folgende Regel:
- Wer zwischen 1947 bis 1964 geboren wurde,
bekommt mit 65 bis 67 Jahren das Alters-Ruhegeld.
- Wer zwischen 1964 bis heute geboren wurde,
bekommt mit 67 Jahren das Alters-Ruhegeld.
Das Geld wird bezahlt, bis die Person stirbt.
Wer früher das Alters-Ruhegeld bekommen möchte,
bekommt das flexible Alters-Ruhegeld.
- Wer zwischen 1952 bis 1964 geboren wurde,
bekommt ab 60 bis 62 Jahren das flexible Alters-Ruhegeld.
- Wer zwischen 1964 bis heute geboren wurde,
bekommt ab 62 Jahren das flexible Alters-Ruhegeld.
Wer früher Alters-Ruhegeld bekommen möchte,
bekommt weniger Geld.
Man sagt dazu Abschlag.
Das Geld wird gekürzt.
2. Berufs-Unfähigkeit oder Erwerbs-Unfähigkeit
Ein Versicherter kann nicht mehr arbeiten, weil er krank ist.
Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Das heißt: Berufs-Unfähigkeit oder Erwerbs-Unfähigkeit.
Er bekommt früher Rente.
Manche Theater-Mitarbeiter können wegen einer Krankheit
nicht mehr voll bei einem Theater arbeiten.
Sie können Ruhegeld wegen Berufs-Unfähigkeit bekommen.
Ist der Versicherte noch nicht 58 Jahre alt,
dann gibt es dieses Ruhegeld nicht bis zum Tod.
Die Zeit ist begrenzt.
Das Ruhegeld wird nicht mehr geleistet,
wenn der Versicherte wieder arbeiten kann.
Oder wenn drei Jahre vorbei sind.
Manchmal kann das Ruhegeld wegen Berufs-Unfähigkeit
aber auch sechs Jahre gezahlt werden.
Ein Theater-Mitarbeiter kann gar nicht mehr arbeiten.
Nicht in seinem Beruf.
Und auch nicht in einem anderen Beruf.
Dann hat er eine volle Erwerbs-Minderung.
Dann bezahlt die VddB Ruhegeld wegen Erwerbs-Unfähigkeit.
3. Versorgung für die Hinterbliebenen
Der Versicherte stirbt.
Die Familie von der Person lebt weiter.
Sie heißen: Hinterbliebene.
Die Leistungen von der VddB für Hinterbliebene sind:
- Sterbe-Geld
- Witwen-Geld oder Witwer-Geld
- Hinterbliebenen-Versorgung für eingetragene Lebens-Partner
- Waisen-Geld
4. Andere freiwillige Leistungen
Die VddB zahlt auch noch in anderen Bereichen Geld.
Das sind freiwillige Leistungen.
Zum Beispiel kann sie Geld geben für Behandlungen beim Zahnarzt.
Oder für andere Behandlungen beim Arzt.
Oder bei anderen Heil-Behandlungen.
Das Geld heißt dann: Zuschuss zu Heil-Kosten.
Was bedeutet „Riester-Förderung“?
Die VddB ist wie eine Pensions-Kasse.
Deshalb können die Versicherten der VddB Förderung
vom Staat bekommen für die betriebliche Alters-Versorgung.
Staatliche Förderung bedeutet:
Die Arbeit-Geber zahlen Beiträge in die VddB ein.
Bis zu einer bestimmten Grenze
muss der Arbeit-Geber keine Steuern dafür bezahlen.
Die Arbeit-Nehmer zahlen auch Beiträge in die VddB ein.
Was können die Arbeit-Nehmer für diese Beiträge beantragen?
- Sie können Zulagen vom Staat dafür beantragen
- Sie können bei ihrer Steuer-Erklärung die Beiträge eintragen
Das ist eine Sonder-Ausgabe und wird vom Einkommen abgezogen.
Sie müssen dann weniger Steuern bezahlen.
Die staatliche Förderung gilt:
für Versicherte der VddB.
Der Versicherte muss dafür einen Antrag bei der VddB stellen.
Die VddB schickt den Antrag
an die Zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung (Bund).
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet,
wieviel Zulage der Versicherte bekommt.
Sie überweist das Geld an die VddB.
Die VddB spart das Geld für den Versicherten.
Wenn der Versicherte alt ist,
bezahlt die VddB dem Versicherten das Geld.
Dann zusammen mit dem Ruhegeld von der VddB.